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Wirtschftlichkeit

 

Ein Tropfen auf den heißen Stein

Die Windkraftanlagen stehen auf Gemeindeeigentum. Als Pacht für die Grundstücke könnten insgesamt jährlich zusätzliche Einnahmen in einer Größenordnung von etwa 125.000 € pro Windrad an die Gemeinde fließen. Das weckt natürlich Begehrlichkeiten auf und das Fell des Bären ist schon verteilt, bevor er erlegt wurde!. Es droht der Tunnelblick: Aus vielen Beispielen von Fern und Nah, wissen wir, dass diese Gelder nicht zum Schuldenabbau, sondern zu anderen Selbstdarstellungszwecken genommen werden. Wenn dieses Geld in den Schuldenabbau der Gemeinde fließt, können trotzdem keine anderen Projekte gefördert werden und der Schuldenabbau würde, bei über 20 Mio. Schulden ca. 40 Jahre dauern. Gewerbesteuern werden wohl erst in ca. 13 Jahren anfallen. Um das Ganz zu beschleunigen, müssen dann doch die 20 Windräder gebaut werden, die die Argus-Conzept in einem Gutachten als mögliche Kapazität berechnet hat. Aus einer Studie aus England geht hervor, dass die Lebensdauer nur 12 Jahre beträgt und diese dann unrentable Anlagen erneuert werden müssen. Diese Erneuerung würden nochmals hohe Investitionskosten fordern, das ein Aussetzen der Gewerbesteuern zur Folge hätte. Auch würde dies Nachteile für die Natur bedeuten. (Wegebau, Standflächen für die Kräne usw.)

Wie werden sich diese Aussichten auf Natur, Flora, Fauna und Menschen auswirken, wenn nachts, würden alle geplanten Windräder gebaut, rundherum alles am Blinken ist und tagsüber die Sicht nach Nord wie Süd, West und Ost durch drehende Objekten versperrt sind? Ruhe und Erholung werden die Menschen hier nicht mehr finden können!

Wird die Gemeinde durch diese Maßnahmen wirtschaftlich vorangebracht? Gibt es nicht eher einen Rückschlag, weil eventuell Arbeitsplätze verloren gehen und dadurch die Kaufkraft in der Gemeinde noch mehr geschwächt wird? Was haben die Bürger von Weiskirchen davon?

Wenn etwas verändert werden soll, müssen eben andere Wege gegangen werden und dazu braucht man Ideen und Visionen. Wenn das die Visionen sind...? Gibt es eigentlich ein schlüssiges Zukunftskonzept für Weiskirchen?

Die Gemeinde ist auf zusätzliche Einnahmen dringend angewiesen. Wer will das bestreiten? Gibt es denn wirklich keinen anderen Weg?

Mit und ohne zusätzliche Einnahmen aus der Windkraft wird der Schuldenberg der Gemeinde nicht schmelzen, werden die Gebühren und gemeindlichen Steuern trotzdem fast jährlich (wie in den letzten Jahren) weiter ansteigen. Woran das liegt? Ist doch eigentlich nicht wichtig. Es gibt viele Gründe mit denen man vielleicht auch Bücher füllen könnte.

Der Gemeinde verschaffen zusätzliche Einnahmen vielleicht etwas Luft in den nächsten Jahren. Was fehlt ist ein Gesamtkonzept, dass aufzeigt, wie die Gemeinde durch zusätzliche Einnahmen unter gleichzeitiger Reduzierung der Ausgaben ihren Haushalt von Grund auf sanieren kann. Sonst droht das "zusätzliche" Geld schnell zu verpuffen. Wer fortwährend symbolische und unrealistische Einsparvorschläge unterbreitet, dokumentiert, sich, trotz fehlendem eigenen Lösungskonzept, profilieren zu wollen.

Auch wurde bislang viel zu wenig darüber gesprochen, das der Schuss auch nach hinten los gehen und die Gemeinde in ein oder zwei Jahrzehnten eine Bauruine ihr eigen nennen kann, die keinen Wind sondern zusätzliche Schulden produziert. Was passiert, wenn der Anlagenbetreiber insolvent wird und niemand mehr zum Abbau der vielleicht veralteten Anlage bereit steht? Eine Bankbürgschaft soll Sicherheit bringen. Was nutzt die Bürgschaft, wenn Sie zu niedrig bemessen ist und die Abbaukosten nicht deckt? Wer kann die Kosten für den Abbau in 20 Jahren jetzt schon beziffern? Was nutzt die Bürgschaft, wenn die Anlage einmal an ein anderes Unternehmen verkauft wird? Hierzu gibt es im Moment keine Antworten!

Das Versprechen von Fondsgesellschaften, die Windpark-Fonds aufgelegt haben, werben regelmäßig mit guten Renditen. Zudem garantierten gesetzliche Regelungen die Vergütung der Einspeisung von Strom aus regenerativen Energiequellen zu einem festen Satz, so dass Windkraft-Fonds eine sichere und berechenbare Anlage darstellen können. Alles in allem könnten Anleger eigentlich mit einem guten Gewissen in eine rentable und sichere Anlage investieren. Die Realität: Bei vielen Beteiligungen an einem Windkraft-Fonds laufen die ersten Jahre durchaus wie prognostiziert. Die Geschäftsberichte weisen gute Nachrichten aus und die Ausschüttungen werden planmäßig gezahlt. Doch dann kommen für den Anleger überraschend schlechte Nachrichten: Auf einmal ist die Rede von „unterdurchschnittlichen Windjahren“ und „hohen Reparaturaufwendungen“. Ausschüttungen sind dann bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Und schließlich befindet sich der Windpark in der Konsolidierung. Doch nicht immer gelingt es, den Fonds zu „stabilisieren“, so dass bereits eine Reihe von Windparkanlagen Insolvenz anmelden mussten. Dann löst sich meist das scheinbar so gut investierte Geld der Anleger gewissermaßen „in Luft“ auf.

Vielleicht macht es ökonomisch Sinn, die Einnahmen, die von allen Steuerzahler und Verbraucher gezahlt werden, für Windkraftanlagen einzustreichen. Volkswirtschaftlich und ökologisch gesehen, ergibt es weniger Sinn die Windräder auf den Schimmelkopf zu stellen. Die Subventionen, die in diese Anlagen fließen, fehlen der Realwirtschaft auf anderer Seite für langfristige Investitionen in neue Technologien, da hier nur für Spekulationsobjekte benutzt und dem Wirtschaftskreislauf entzogen werden. Ein Maß für die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen sind die Vollaststunden (VLh) von 8760 Jahresstunden, die eine WKA am jeweiligen Standort leisten könnte. Das Deutsche Windenergie Institut in Wilhelmshafen (DeWI) setzt die Wirtschaftlichkeitsgrenze bei 2000 VLh (22,8%) an, bei einer als realistisch eingeschätzten Laufzeit von 16 jahren jedoch bei erst bei 2300 VLh. Lt. Einer Studie vom BMU gab es für 2011 eine Verfügbarkeit von 1652 Vollaststunden. In einer Wirtschaftlichkeitsberechnung von Juwi wird eine Vollaststundenzahl von 2048 angenommen, bei einer mittleren Windgeschwindigkeit von ca. 7,5 m/s. Vergleicht man diese Zahlen erkennt man, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung schön gerechnet wurde. In der einschlägigen Literatur findet man heraus, dass die Windparks 20 % unter der Vorgabe liegen!

Die Eignung als Windstandort hängt maßgeblich davon ab, wieviel Strom tatsächlich nutzbar gemacht werden kann. Die Nennleistung der Anlage sagt dagegen nur etwas über die konstruktiv mögliche Leistung aus. man kann dies vielleicht mit der Höchstgeschwindigkeit eines PKW vergleichen. Die Nennleistung des geplanten Anlagentyps Enercon E-126 von 7580 kW wird bei einer Windgeschwindigkeit von 17 m/s (61 km/h = Windstärke 7) erreicht. Man spricht bei Windgeschwindigkeiten zwischen 50-61 km/h von "steifem Wind". Kennzeichen: Bäume schwanken und Widerstand beim Gehen.

Der deutsche Wetterdienst weist allerdings für den Schimmelkopf eine zu erwartende mittlere Windgeschwindigkeit von lediglich 7,2 m/s aus. Weil Windgeschwindigkeiten und Leistung der Anlage exponentiell miteinander verknüpft sind, liefert ein Windrad des geplanten Anlagentyps Enercon E-126 bei 7,2 m/s nur einen geringen Teil der konstruktiv möglichen Nennleistung von ca. 1500 kW, also bei ca. 20 %. Geht man von einer durchschnittlichen Vollaststundenzahl von ca. 1500 Stunden in Deutschland aus, so wird ein wirtschaftlicher Betrieb immer unwahrscheinlicher.

Mit einzubeziehen sind auch die geplanten Stillstandszeiten, für Wartung an den Windrädern, sowie die ungeplanten Reparaturen. Die Lage in einem Zugvogelkorridor bedeutet, dass die Rotoren nochmals über Stunden und Tage stillstehen. Sind Fledermäus in der Nähe von Windrädern, werden diese dann nochmal zeitweise abgeschaltet. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen unter diesen Bedingungen, wird sehr schwierig werden.

Zum nachrechnen!

 

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