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Windräder gehören nicht

 

Windräder
  • in Naturparks
  • in Waldgebiete
  • in Erholungsgebiete
  • an Ortsränder

 

 

aktualisiert 05.12.2010

 Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

 

nach Abschluss der Unterschriftenaktion zu dem Bürgerbegehren wurden dem Bürgermeister ca. 1250 Unterstützungsunterschriften übergeben. In seiner Sitzung am 30.09.2010 hatte der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu beschließen. Nach der Beschlussempfehlung der Verwaltung, die im Wesentlichen auf den Erkenntnissen der durch die Verwaltung eingeholten Rechtsgutachten beruht, lehnte der Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ab.

Gegen diese Ablehnung hat das Bürgerbegehren, vertreten durch seinen Rechtsanwalt am 26.11.2010 Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht in Saarlouis eingereicht. In dieser Klage wird im Wesentlichen beantragt, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären und den Gemeinderat zu beauftragen, diese Zulässigkeit anzuerkennen.

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir an dieser Stelle weiter berichten.

 

Zum Artikel in der „Saarbrücker Zeitung“ vom 03.12.2010 ist anzumerken, dass seitens der Planungsgemeinschaft Trier, die für den Raumordnungsplan der Großregion Trier (und den Vorranggebieten für Windkraftanlagen darin) zuständig ist, nach den bisher erteilten Auskünften keine Änderung des bisherigen Raumordnungsplanes vorgesehen ist. Die bisher bestehende Tabuzone für Windkraftanlagen auf dem Höhenrücken des "Schwarzwälder Hochwaldes" soll erhalten bleiben.
Somit müssen derzeit die Äußerungen der Bürgermeister der Gemeinden Waldweiler, Rauber (SPD), und Weiskirchen, Hero (CDU), als reines Wunschdenken angesehen werden.

Lesen Sie folgendes, zu dem Thema Windenergie:

http://www.swr.de/odysso/-/id=1046894/nid=1046894/did=5477806/179j95h/index.html

 

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