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Der Bürgermeister will mit aller Gewalt seinen Windpark

 

Der Bürgermeister von Weiskirchen will unbedingt die Windräder auf den Schimmelkopf stellen und drückt jetzt aufs Tempo. Ungeachtet dem Bürgerwillen, die schon einmal durch eine Einwohnerbefragung vom 06.06.2010 das Vorhaben, Windpark Wildpark, mit einer 2/3 Mehrheit abgelehnt hatten, werden alle Hebel in Bewegung gesetzt um die Windräder jetzt auf den Schimmelkopf zu stellen.

Proteste gab es auch seitens der VG Kell, die dieses Vorhaben aus Landschaftsschutzgründen ablehnten und dieses BM W. Hero in einem Gespräch, sowie auch in einem Bericht des TV v. 05.08.2010 auch öffentlich kundtaten. Sie finden es nicht nachvollziehbar, dass „gerade diejenigen, die gegen den Steinbruch bei Mandern wetterten, jetzt Windräder wollen“, steht u. a. in dem Bericht.

Das Ergebnis des daraus resultierenden Bürgerbegehrens wurde am 31.08.2010 Herrn Bürgermeister Hero, der die Delegation erst einmal nicht empfangen wollte (Er habe niemanden 'bestellt. Erst das Erscheinen von Presse, Rundfunk und Fernsehen öffnete die Türen.), mit dem Ergebnis 1250 von 795 geforderten Unterschriften für ein Bürgerbegehren, übergeben

Das Begehren der Bürgerinitiative hatte folgenden Wortlaut: "1. Wir sind gegen die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald innerhalb der Gemeinde Weiskirchen, der Teil des Hochwaldes ist, Kerngebiet des Naturparks Saar-Hunsrück. 2. Wir sind gegen vertragliche Regelungen mit einem möglichen Investor zur Errichtung von Windkraftanlagen vor der Entscheidung über das Bürgerbegehren." Trotz diesem eindeutigen Willen der Bürgerinnen und Bürger, hält die CDU, FDP und GAL-Mehrheit an den Windparkplänen fest. Soviel zum demokratischen Verhalten unseres Bürgermeisters und seinen Mitstreitern. Auch war das Quorum für die Abstimmung des Bürgebegehrens schon etwas seltsam., Wollte man doch unbedingt die Windräder am Wildpark haben. Schnell legte man der BI eine Hürde in den Weg und das Quorum für die Abstimmung wurde höher gesetzt und man erweiterte den Kreis der Wähler. Die Gemeindebevölkerung hatte schon am 7. Juni 2010 über den Bau von Windkraftanlagen im respektive am Wildpark in einer rechtlich unverbindlichen Einwohnerbefragung abgestimmt und sich mit klarer Zweidrittel-Mehrheit (67,6 %) gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. Doch die Mehrheitskoalition von CDU, FDP und GAL im Weiskircher Gemeinderat hält dessen ungeachtet an der Errichtung von Windkraftanlagen im Hochwald fest.

Durch die Intervention der CTT-Kurkliniken vom 15.06.2010 wurde das Vorhaben nach außen hin auf Eis gelegt. Aber man hielt und hält trotz aller Proteste die Windkraftpläne aufrecht.

Ohne Beachtung der Auswirkung von 20 möglichen Windrädern für Tiere, Pflanzen und Menschen.(Potential für 20 Windräder lt. Gutachten von Argus-Concept plus die Windräder, die dann auch auf Rheinland-Pfalz-Seite gebaut werden), wird der Standort Schimmelkopf favorisiert. Es wird sich wenig um Landschafts-, Tier-, Natur- und Wasserschutz geschert. 

Es ist merkwürdig, dass in einem älteren Gutachten der Standort Wildpark für Windräder als der am Besten geeignet und angeblich alternativlos befunden wurde. Als sich Widerstand regte und die Bevölkerung sich eindeutig gegen dieses Projekt stellte wurden plötzlich in einem neuen Gutachten, auch von Argus-Concept, andere Standorte genannt, von denen vorher keine Rede war, weil nicht geeignet! Somit war der Standort Wildpark dann gestorben! Aber es sollten doch welche gebaut werden. Schon wurde dann auch ein neuer Standort gefunden. Der Schimmelkopf ist jetzt der beste Ort für Windkraftanlagen. Das belegte dann das nächste Gutachten der Argus-Conzept und der BM nahm nun auch die Waldweiler mit in das Konzept. Ein länderübergreifender Windpark sollte es werden. Der BM erklärte dann seinen Bürgern, die Windräder würden auf Seiten von Waldweiler sowieso gebaut werden, dann könnte Weiskirchen auch...! Entgegen dieser Aussage belegt das Landschaftsbildgutachten vom 30.05.2012 im Auftrag der VG Kell, dass dem so nicht ist, wie der Herr BM seinen Bürgerinnen und Bürger weiß machen möchte:

Auszüge:

    Ergebnis der Landschaftsbildstudie

  1. Gravierende weiträumige Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung durch WEA auf den Kammlagen zu erwarten

  2. Grad der Beeinträchtigung hängt stark vom Standort / Blickwinkel des Betrachters ab

  3. Konzentration auf die Auslaufbereiche des Kammes (Greimerather Wald) oder vorgelagerte Zonen (Keller Gebrüch) verträglicher

  4. Wenn Anlagen auf den Hochpunkten des Kammes, dann punktuelle Massierung von Anlagen, keine Verteilung auf mehrere Standorte auf dem Kamm


    Empfehlung aus Sicht des Landschaftsbildschutzes:

    u. a.

  • Verzicht auf WEA auf den Hochpunkten der Kammlage, wenn auch auf saarländischer Seite keine Anlagen errichtet werden

  • falls doch Kammlage, dann konzentriert auf Waldweiler / Weiskirchen, außerdem evtl. Keller Gebrüch, wenn auch auf Seiten der VG Ruwer WEA errichtet werden.

  • generelles Ziel:

    Konzentration der WEA entweder Nordosthälfte oder auf Südwesthälfte der VG, um großflächig WEA-freie Zone zu erhalten = Erhaltung des typischen Hochwald-Landschaftsbildes

Also ist zu bemerken, dass die VG Kell nur Windräder auf den Hunsrückrücken stellen wird, wenn Weiskirchen seine WEA realisiert und welche Auswirkung diese dann auf die Natur und die Gemeinden und deren Gäste hat, kann man sich ausdenken!

Einer neuerlichen Sitzung der VG Kell am 13.12.2012 wurden die 5 vorgesehene Standort, darunter der Teufelskopf und Zerfer Wald aus u. a. Natur- und Landschaftsschutzgründen aufgegeben. Folglich könnte Weiskirchen seine Windkraftpläne auf dem Schimmelkopf auch aufgeben, da einmal seine Aussage, „Waldweiler baut auf jedenfall Windräder“ nicht mehr gegeben ist und die naturschutzrechtlichen Gründe an Landesgrenzen nicht halt machen!

Anmerkung: Herr Selzer hatte in einem Zeitungsartikel vom 17.11.2011 gesagt, dass kein gemeinsamer Windpark geplant ist, vor allem nicht mit Juwi. (Zitat Walter U.: Niemand hat die Absicht...)

Für die Gästen, die unseren Ort bereits kennen, gilt die Bedeutung des Landschaftsbildes und des Erholungswertes, als kleine Bilderbuchlandschaft. Erwähnt man irgendwo in Deutschland, dass man aus Weiskirchen stammt, so kann man diese Einschätzung von fremden Menschen immer wieder hören. Das Landschaftsbild ist ein Pfund, mit dem wir wuchern können, aber nur so lange, wie die Pläne seitens der Mehrheitsfraktion des Weiskircher Gemeinderates 4 Windräder mit einer Höhe von ca. 200 m auf dem attraktivsten Höhenzug des Saarlandes nicht realisiert werden. Denn wenn der in unserem Ort diskutierte Plan Wirklichkeit wird und weitere Windkraftanlagen der Nachbargemeinden unmittelbar an der Gemarkungsgrenze entstehen, wird sich das Landschaftsbild massiv verschlechtern. Aussagen, wonach mit zunehmender Verjüngung der Gäste sich die Akzeptanz der Windkraftanlagen verbessern würden, werden vom Bundesverband Deutscher Mittelgebirge massiv in Frage gestellt. Untersuchungen dieses Verbandes kommen zu dem Ergebnis, dass rund 20 % der Gäste wegbleiben, wenn es solche Beeinträchtigungen der Landschaftsattraktivität gibt. Die Kurgäste und Touristen suchen in unserer Region Erholung und Ruhe!

  • Dieser dann gigantische Industriepark Überformt und Verunstaltet die natürliche Landschaft in dieser Region. Die Landschaftsästhetik wird erheblich durch diese technischen Großanlagen gestört, die in Mitten einer Mittelgebirgslandschaft stehen, wo sie als Gast nicht erwartet werden.

  • Störung der optischen Ruhe. Die Besucher und Gäste von Weiskirchen suchen Ruhe und wollen der Hektik des Alltags entfliehen. Durch die permanente Bewegung wird es keine Erholungswirkung geben.

  • Störung der akustischen Ruhe durch ständige Rotationsgeräusche. In der Nähe von Windkraftanlagen entstehen zum Teil erhebliche Strömungswindgeräusche, die nicht nur auf die Fauna sondern auch auf die Menschen erheblich störend wirken. mehr über Windturbinensyndrom...

  • Störung durch Lichtemissionen bei Nacht. Grell blinkende, rote Warnleuchten stören den dunklen Nachthimmel, sowie den ungestörten Schlaf als auch die Wahrnehmung des Sternenhimmels. Vögel, Fledermäuse und ?Insekten? werden sich von diesem Licht angezogen fühlen.

  • Erhebliche Gefahr durch Eiswurf. Es besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr für Wanderer und Waldarbeiter durch umherfliegende Eisbrocken, mit einer Geschwindigkeit von ca. 300 km/h, nicht nur in unmittelbarer Nähe zu den Windrädern, sondern auch noch in einer Entfernung von über 1000 m! mehr über Eiswurf...

  • Erhöhte Waldbrandgefahr durch Windkraftanlagen. Brennende Windräder sind nicht löschbar. Die Brandstelle kann nur weiträumig abgesperrt werden, damit keine Menschen durch herabstürzende Teile getroffen werden. Dieses Szenario in einem trockenen Sommer? mehr über Brandgefahr...

Die ca. 200 m hohen Windkraftanlagen verstoßen gegen §2 GG Absatz 2 „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ Windkraftanlagen in der Nähe von Wohngebieten und in Wäldern, die intensiv durch Touristen, Kurgästen und Wanderer genutzt werden, führen zu negative Auswirkungen auf die Gesundheit. Es existieren ernst zu nehmende Krankheitsgefahren durch periodischen auch unterschwelligen Lärm. Resonanzphänomene und Funktionsbeeinflussung im Organismus treten auf durch Infraschall. Stress und psyschische Erkrankungen entstehen durch die Unausweichlichkeit der Situation von Lärm, Schattenwurf und Blinklicht-Diskoeffekt. Durch zahlreiche Studien im Ausland werden belegt, dass Chronische Krankheiten feststellbar sind: Bluthochdruck, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Tinnitus, Ohrendruck, Benommenheitsgefühl, Schwindel, Übelkeit, verschwommenes Sehvermögen, Herzrasen, Reizbarkeit, Angstzustände, innere Unruhe, Aggressivität, Konzentrations- und Erinnerungsstörungen. Es gibt keine körperlichen Bewältigungsstrategien und keine baulichen Schutzmaßnahmen gegen periodische Störungen und permanente Infraschalleinwirkungen. Infraschall liegt in einem nicht hörbaren Bereich unter 20 Hz. Bei Windparks addieren sich die Emissionen, so dass auch noch in viel größerer Entfernung Infraschall gemessen werden kann. Bei den größeren Turbinen nimmt der Infraschallanteil zu und nicht ab. Natürlich werden Schallgutachten erstellt, die den Infraschall aber unzulänglich berücksichtigen. Die WHO hält einen Lärmpegel größer 30 dB nachts im Schlafzimmer für schädlich. Um die Gesundheitsgefährdung zu minimieren könnte ein ausreichender Abstand zu der Bebauungsgrenze hilfreich sein. Die WHO fordert einen Mindestabstand von 2000 m zur nächsten Bebauung. In England werden 3000 m gefordert. In Deutschland gab es eine Petitionseingabe, die einen Abstand von mind. 1500 m bzw. mind. das 10-fache der Gesamtanlagenhöhe zur Wohnbebauung fordert.

Ökologisch ist es schwer verständlich um CO2 einzusparen, den CO2-Speicher und Ökosystem Wald zu zerstören! Auf der ganzen Welt gehen unwiederbringlich ca. 35 ha Wald pro Minute verloren, jährlich eine Fläche so groß wie Griechenland (mehr über Waldvernichtung). Außer dem Landschaftsverbrauch fällt im Falle von Weiskirchen auch die Erholungswirkung aus. Als Gesundheitsstandort mit den CTT-Kurkliniken würden die Erholungssuchenden ausbleiben und die Kliniken, wie im Juni 2010 angekündigt schließen, würde Weiskirchen zahlreiche direkte und indirekte Arbeitsplätze verloren gehen. Schließlich würde es auch zum Niedergang des Tourismus führen. Für Erholungssuchende gibt es in der Nähe von Windrädern keine Ruhe und Erholung...! Es ist zweifellos schwierig geeignete Standorte für WEA zu finden, aber mit Sicherheit sind Wälder, bewaldete Höhenrücken, Naturparks und Erholungsgebiete die schlechtesten Standorte. (?)

Bei seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag im September 2011 betonte der Papst, der Schutz der Natur, der Artenschutz ist eine hochwichtige Aufgabe einer Gesellschaft. Aber der Mensch hat auch eine Natur, die behütet und geschützt werden muss. Ihre Konstanten werden im so genannten Naturrecht deutlich. Wer Gott, dem Schöpfer, verpflichtet ist, ist auch der Schöpfung und den Geschöpfen, namentlich dem Geschöpf Mensch verpflichtet.

 

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