Neuigkeiten
aktualisiert: 17.01.2012
Jugendspielgemeinschaft Weiskirchen-Konfeld
Freie Wählergemeinschaft Weiskirchen übergibt Trikotspende an die Fußballjugend
Ab sofort können die E-Junioren des SV Weiskirchen-Konfeld in neuen Trikots ihre Fußballspiele bestreiten. Mitglieder der FWG Weiskirchen mit ihrem 1. Sprecher übergaben dieser Tage als Hauptsponsor insgesamt 21 Trikots, Hosen und Stutzen in den Vereinsfarben schwarz und weiß und unterstützen auf diesem Weg die erfolgreiche Jugend- und Vereinsarbeit des SV Weiskirchen.
Wir bedanken uns auf diesem Weg für das tolle Engagement aller ehrenamtlichen Trainern und Betreuer der Fußballjugend.
Die FWG-Weiskirchen stiftet für die Friedhöfe
in der Gemeinde Gießkannen!
Ergebnis der Mitgliederversammlung vom 25.03.2011
Besuch der Abwasserkläranlage des EVS am 18.03.2011 in Thailen
Die Betriebsgenehmigung für die Windräder bei Losheim wurde aufgehoben!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die FWG Weiskirchen will unsere Gemeinde voranbringen und möchte mit dem Gemeinderat den Herrn Bürgermeister beauftragen, bei den zuständigen Fachministerien zu beantragen, dem Kneippkurort Weiskirchen das Prädikat "Kneippheilbad" gemäß den "Begriffsbestimmungen und Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen des DTV e.V. und DHV e.V." zu verleihen.
Im Jahre 2001 wurde Weiskirchen das Prädikat "Kneippkurort" verliehen. Wichtigste Voraussetzung für die Verleihung des Prädikates "Kneippheilbad" ist ein zehnjähriges unbeanstandetes Bestehen als Kneippkurort. Zugleich war es die Aussage und ausdrückliches Ziel des Bürgermeisters sowohl im Bürgermeisterwahlkampf 2002 als auch 2009, die Entwicklung des Kurortes Weiskirchen voranzutreiben. Dazu gehört nach unserer Auffassung die zügige Weiterführung der Prädikatisierung bzw. Klassifizierung als Kneippheilbad.
Die Freie Wählergeminschaft Weiskirchen ist der Auffassung, dass das Prädikat "Kneippheilbad" für den Tourismus in unserer Gemeinde unerlässlich ist und sich hierdurch Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Gemeinden ergeben.